Beim Nichtbestehen besteht auch hier die gesetzliche Wartefrist von 14 Tagen.
In der Zwischenzeit trainierst Du mit Deinem Fahrlehrer natürlich die Fehler, die Du in der Prüfung gemacht hast. Und bezahlst auch die neue TÜV-Rechnung.
Anschließend vereinbarst Du einen neuen Prüfungstermin zusammen mit Deinem Fahrlehrer.