Für Seminare und Kurse jeglicher Art gilt:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bzw. vor Kursbeginn erhalten Sie von uns eine Rechnung für den/die Teilnehmer. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich (per Onlineanmeldung, Post, Fax oder Email) erfolgen. Bei Anmeldung gelten die AGB’s der EWG-Fahrschule GmbH als gelesen, verstanden und genehmigt. Die Zusendung einer gesonderten Auftragsbestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Die Rechnung muss vor Kursbeginn ausgeglichen sein, es sei denn, in der Rechnung ist ein anderes Zahlungsziel aufgeführt. Auch die Barzahlung/EC-Kartenzahlung am ersten Seminartag ist möglich. Sollte bis zum genannten Zahlungstermin bzw. Prüfungstag keine Zahlung bei uns eingegangen sein, behalten wir uns vor, den/die Teilnehmer von der Prüfung auszuschließen und/oder die Rechnungssumme vor der Prüfung in bar einzunehmen. Der volle Anspruch auf die entstandenen Kursgebühren bleibt hiervon unberührt.
Wird die Option „Lehrbuch vor Kursbeginn zuschicken“ ausgewählt, wird dem Rechnungsempfänger das Lehrbuch bei Verfügbarkeit gegen Versandaufpreis vor Kursbeginn zugeschickt. Wird die Option „Lehrbuch wird vor Kursbeginn abgeholt“ ausgewählt, kann der Teilnehmer bei Verfügbarkeit das Lehrbuch vor Kursbeginn werktags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr im Büro der EWG-Fahrschule GmbH, Oldentruper Str. 145, 33605 Bielefeld, abholen. In beiden Fällen wird auch bei Absage, Krankheit, Nichterscheinen, Nichtteilnahme oder Benennung eines Ersatzteilnehmers ein Betrag von 25,00 Euro netto für das Lehrbuch in Rechnung gestellt. Dies entfällt, sobald die volle Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt werden muss; dann ist der Betrag des Lehrbuchs im Teilnehmergesamtbetrag enthalten. Eine Rückgabe des Lehrbuchs ist nicht möglich. Wird keine Option gewählt, wird das Lehrbuch automatisch bei Kursbeginn ausgegeben. Wurde das Lehrbuch vorher versandt bzw. abgeholt, muss dieses verpflichtend zum Lehrgang/Kurs mitgebracht werden.
Der eingetragene Kostenträger/Rechnungsempfänger versichert, dass er vollumfänglich und fristgerecht die anfallenden Kosten für den Teilnehmer übernimmt und zahlen wird.
Bei Absagen bzw. Stornierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn bei uns eingehen, sowie bei Nichterscheinen wird die volle Teilnehmergebühr berechnet, es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer innerhalb derselben Frist für denselben Kurs benannt werden. Die Gebühren für die IHK-Prüfungen werden bei Absagen, die innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn bei uns eingehen, auch in Rechnung gestellt. Absagen sowie Benennungen für Teilnehmerersatz bedürfen der Schriftform.
Wir behalten uns das Recht vor, Seminare abzusagen bzw. neu zu terminieren, falls Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B.: unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten o. ä.
Datenschutz ist uns wichtig. Mit der Unterschrift willigt der Teilnehmer und der Kostenträger / Rechnungsempfänger ein, dass die Datenspeicherung und Nutzung innerhalb der EWG-Fahrschule GmbH vorgenommen wird. Wir verwenden die Daten nur intern bei uns. Evtl. Korrespondenz mit Kunden wie z. B. ADR-Bescheinigungsablauferinnerungen u. ä. werden seitens des Kunden und Rechnungsempfängers gestattet.
Die folgenden Leistungen sind an Kursen/Seminaren im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart ist:
ADR-Basiskurs + ADR-Auffrischung: Lehrmaterial, warme Getränke, Frühstück, Mittagsimbiss (bei Basiskursen nicht am 3. Tag, bei Fr./Sa.-Auffrischungen nicht am 1. Tag).
BKF-Weiterbildungen: Lehrmaterial, warme Getränke, Frühstück, Mittagsimbiss.
Ladungssicherung/Gabelstapler: Lehrmaterial.
IHK-Prüfungsgebühren werden in unseren Rechnungen gesondert aufgeführt, sind jedoch in der Rechnungsgesamtsumme enthalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach geltenden IHK-Bestimmungen nur Teilnehmer zur Prüfung zugelassen werden, die an allen Unterrichtstagen und allen Unterrichtseinheiten vollständig teilgenommen haben.
Bei ADR-Auffrischungen muss die IHK-Prüfung innerhalb des auf der ADR-Card angegebenen Gültigkeitszeitraums erfolgen. Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung die Gültigkeit der ADR-Card zum Prüfungszeitpunkt (siehe ADR-Cardeintrag „gültig bis“).
Zur allen ADR-IHK-Prüfungen ist folgendes mitzubringen:
-Ein biometrisches Passfoto (noch nicht im ADR-Schein verwendet worden)
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
-Alte ADR-Bescheinigung (nur bei ADR-Auffrischungen)
Ohne Vorlage dieser genannten Dinge ist eine Teilnahme an der ADR-IHK-Prüfung nicht möglich.
Zu allen BKF-Weiterbildungen ist folgendes mitzubringen:
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass
-Gültiger Führerschein
-Gültiger FQN
Die Schulungen sind teilweise umsatzsteuerbefreit (§ 24a UStG).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
E.W.G. Fahrschule für LKW und Bus Busreisen GmbH, Oldentruper Str. 145, 33605 Bielefeld
Tel. (0521) 32945520, Fax (0521) 32945529, www.ewg-fahrschule.de, info@ewg-fahrschule.de