Für die Führerscheinklassen M, L sowie T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein bekommen Sie auf Probe, wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (in den Klassen A, A1, B) erwerben. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern Sie während Ihrer Probezeit keine Auffälligkeiten zeigen und an einem ASF-Kurs für Fahranfänger teilnehmen müssen). Bei Auffälligkeiten wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und beträgt dann vier Jahre insgesamt.