Das kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF-Kurs) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Sollten Sie nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.