Für Verkehrsvergehen wird man nicht nur mit einer Geldstrafe belegt, sondern bekommt je nach Schwere des Verstoßes auch "Punkte". Diese Punkte werden zentral gesammelt.
Seit dem 01.05.2014 gibt es eine neue Punkteregelung, und damit verbunden auch eine neue Möglichkeit, diese Punkte vorzeitig abzubauen.
Das FES (Fahreignungsseminar) zum Abbau von Punkten darf lediglich einmal alle 5 Jahre durchgeführt werden. Dieses Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Zwei Sitzungen in der Fahrschule
Teil 2: Zwei Sitzungen beim Verkehrs-Psychologen
Nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Teilen erhält man eine Bescheinigung, die man dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen muss, um den "Punkterabatt" von einem Punkt zu bekommen.
Diesen Punkterabatt von einem Punkt bekommt man aber nur, wenn man höchstens 5 Punkte angesammelt hat.
Spätestens nach Erreichen von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.