In diesem Baustein „Grundqualifkation nach BKrFQG und BKrFQV“ werden die Teilnehmer auf die anstehende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer vorbereitet.
Diese Grundqualifikation (140 Std. bei Einsteigern / 35 Std. bei Umsteigern) ist vorgeschrieben für diejenigen, die den LKW-Führerschein nach dem 9.9.2009 bzw. den Bus-Führerschein nach dem 9.9.2008 erworben haben oder noch erwerben wollen. Erst durch das Bestehen dieser IHK-Prüfung darf der jeweilige Führerschein gewerblich genutzt werden.