In diesem Baustein „BKF-Weiterbildungsmodule“ nach BKrFQG und BKrFQV werden die Teilnehmer in verschiedenen Themengebieten auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Diese BKF-Weiterbildungen sind für alle Führerscheininhaber vorgeschrieben, die im Güterverkehr über 3,5 t gewerblich fahren oder im Personenverkehr über 8 Personen gewerblich befördern.

Die BKF-Weiterbildungsmodule können einzeln oder komplett als Wochenmodul (5 Stück) gebucht werden.

Die Themengebiete umfassen momentan: Eco-Training, Sozialvorschriften, Sicherheitstechnik, Imageträger Fahrer und Ladungssicherung.

Zur Info: Bei der nächsten Führerscheinverlängerung müssen dem zuständigen Straßenverkehrsamt insgesamt 5 Weiterbildungsbescheinigungen á 7 Std. = 35 Std. vorgelegt werden.