Gefahrgut / ADR: Externer Gefahrgutbeauftragter für Ihre Sicherheit

Ihr Unternehmen lagert, befördert und verpackt Gefahrgut? Dann ist ein externer Gefahrgutbeauftragter für Ihre Firma verpflichtend.


Unterweisung nach 1.3 ADR und GGVSEB

Ihre Mitarbeiter müssen regelmäßig eine Gefahrgutunterweisung erhalten, die auch in der Personalakte dokumentiert wird. Das betrifft sowohl Fahrer als auch Mitarbeiter im Lager oder im Büro; alle Mitarbeiter, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind. 


Wir bieten diese Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter in Erst-Unterweisungen und Folge-Unterweisungen an. 

Ihr Vorteil: Sie können Ihre Mitarbeiter einfach anmelden, und erhalten nach dem Kurs die Bescheinigung der Unterweisung für die Personalakte. 

Hier kommen Sie zu den aktuellen Kursen.