Beobachtungsfahrten - im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Behinderungen

  • Sie haben eine Erkrankung oder einen Schlaganfall gehabt, und sollen nun beweisen/zeigen, dass Sie noch ausreichend sicher Autofahren können? 


    Dazu geraten oder aufgefordert haben könnte Ihnen Ihr Anwalt, aber auch Ihr Arzt oder Neurologe. 

    Wir bieten Ihnen folgenden Ablauf an: 

    1. Erstberatung mit Eingangsfahrt
    Wir führen mit Ihnen ein Beratungsgespräch durch bezüglich Ihrer mitgebrachten Unterlagen (Arztbrief, Krankenhaus- oder Rehabescheinigungen, evtl. Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde). 
    Dann fahren wir 30 Minuten im Straßenverkehr. Anschließend informieren wir Sie über Ihr gezeigtes Fahrkönnen und führen eine Einschätzung des weiteren Verlaufs durch. 

    2. Folgetermin mit Beobachtungsfahrt
    Wir führen die offizielle Beobachtungsfahrt (75 Minuten) mit Ihnen durch. 
    Diese Fahrt führt uns durch die Stadt und auch über Autobahn und Landstraße. Anschließend besprechen wir die gezeigten Leistungen, und fertigen im Nachgang eine Bescheinigung (nach Dres. Niemann/Schale) an, die Sie dann weiterleiten können. 

    Zwecks Terminabsprach nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.