Gabelstapler-Unterweisung (jährlich)
Im Staplerbereich ist eine jährliche Unterweisung vorgeschrieben, um die Gültigkeit zu erhaltenDie jährliche Gabelstapler-Unterweisung
Wenn Sie bereits einen Fahrausweis für Flurförderzeuge besitzen, mit dem Sie Gabelstapler bedienen und fahren dürfen, dann können Sie mit dieser Schulung Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nachkommen.
Diese Unterweisung wird dann auch in Ihren Fahrausweis eingetragen.
Voraussetzung zur Teilnahme:
- Fahrausweis Gabelstapler
Vorschriften:
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-001
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
- Führerschein
1 Tag, 30.11.2024 Samstag, 09:00 - 12:15 Uhr | |||
1 Termin(e)
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1.0502.2401 | |||
59,00 € |